Beschlagsgrundlagen für Rehehufe
Anatomisch-physikalische Grundlagen:
Die Körperlast des Tieres wird über die Knochensäule der Gliedmaßen in den Hornschuh des Hufes und darüber in den Untergrund abgeleitet.
Dabei ist der letzte Knochen dieser Säule, das Hufbein, über eine stark aufgefiederte Verbindungsschicht, die Lamellenschicht, in der Hornkapsel aufgehängt.
Die Drucklast des Körpers wird darin zunächst in eine Zuglast umgewandelt, die Hornkapsel gibt die Last wieder als Drucklast an den Untergrund ab:
Infolge von Reheerkrankungen am Pferdehuf löst sich das Hufbein aus seiner festen, innigen Verbindung in der Hornkapsel, die Last kann je nach Schweregrad der Erkrankung nur noch zu einem Teil in der oben genannten Weise abgeleitet werden.
Gleichzeitig verändert das Hufbein infolge dieses Vorganges in sehr vielen Fällen seine Position innerhalb der Hornkapsel.
Folge ist die unmittelbare Einleitung der Körperlast vom Hufbein über Sohlenlederhaut und Hornsohle als Drucklast in den Untergrund ohne den „Umweg“ über die elastische Aufhängung in der Hornkapsel.
Bei einer weniger gravierenden Rehe, bei der lediglich der Zehenwandbereich betroffen ist, rotiert das Hufbein zunächst nach hinten-unten, insbesondere der vordere, sehr scharfkantige Randbereich des Hufbeins wird dabei mit Druck beaufschlagt, bei gravierenden Reheerkrankungen löst sich das Hufbein mehr oder weniger komplett vom umgebenden Hornschuh ab und sinkt darin insgesamt nach unten, der gesamte untere Hufbeinrand liegt auf der Sohlenlederhaut auf.
Folge ist eine Druckbeaufschlagung der dafür nicht ausgelegten, stark innervierten Sohlenlederhaut mit entsprechender Empfindlichkeit und Schmerzhaftigkeit in den jeweiligen Bereichen:
Grundlagen einer orthopädischen Behandlung
Aus diesen Tatsachen ergeben sich einige Gesichtspunkte, die bei einer sinnvollen orthopädischen Behandlung bzw. einem orthopädisch wirksamen Beschlag beachtet werden müssen.1.) Entlastung der geschädigten Bereiche
Die durch die Verbindungstrennung geschädigte Hornkapsel ist so zunächst nicht mehr in der Lage, die Körperlast in den Untergrund abzuleiten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die geschädigten Bereiche so weit wie möglich und so lange zu entlasten, bis sie wieder tragfähig, also in inniger Verbindung zur Wandlederhaut von oben herab nachgewachsen sind. Dabei darf den eventuell noch tragfähigen Bereichen, beispielsweise bei Rotation vor allem den Trachten, nicht die gesamte Körperlast aufgebürdet werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass auch hier, nunmehr mechanisch, die Verbindung zwischen Horn und Hufbein zerreißt.
2.) Entlastung der schmerzhaften Bereiche
Der schmerzhafte Bereich der Hufsohle muss entlastet werden; das Hufbein darf in seinem scharfkantigen Randbereich nicht druckableitend wirken: